19. Jan 2014 | Allgemein, Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen vom Vermieter in der Betriebskostenabrechnung nach dem Maßstab umgelegt werden, wie dies die Parteien im Mietvertrag vereinbart haben. Im entschiedenen Fall hatten die Parteien als Umlagemaßstab...