Eigenbedarfskündigung bei Härtefall

Eigenbedarfskündigung bei Härtefall erfordert eine Interessenabwägung nach § 574 BGB. In dem vom LG München zu entscheidenden Fall kündigte der Vermieter mit Hinweis auf Eigenbedarf ein bestehendes Mietverhältnis. Der Vermieter brachte zur Begründung die erforderliche...