Winterdienst auch ohne Schnee

Winterdienst auch ohne Schnee ist zum Beispiel bei Glatteis erforderlich. In einem vom KG zu entscheidenden Fall wurde einer Klägerin Schadensersatz und Schmerzensgeld zuerkannt, da sie auf einem mit Glatteis überzogenen Weg ausrutschte und sich hierdurch Verletzungen...