Zum Schutz vor Sonne können Mieter von ihrem Vermieter die Zustimmung zum Anbringen einer Markise am Balkon der Mietwohnung verlangen. Der Anbau einer Markise gehöre zum sozial üblichen Verhalten zum Schutz vor Sonne und damit zum vertragsgemäßen Gebrauch. Der Vermieter dürfe den Anbau einer Markise nicht untersagen. Ein bzw. mehrere Sonnenschirme seien nicht ausreichend. Auch die Gebäudefassade werde durch den Anbau einer Markise nicht beeinträchtigt, so das Amtsgericht München ( Aktenzeichen: 411 C 4836/13).
Der Vermieter verweigerte die Zustimmung zur Anbringung einer Markise auf dem nach Süden gelegenen Balkon mit der Begründung, der Balkon sei vollständig überdacht und ein Sonnenschirm würde ausreichend Schatten werfen. Außerdem führe das Anbringen von Markisen zu einem uneinheitlichen Erscheinungsbild der Gebäudefassade und sei deshalb nicht gestattet.
Der Mieter klagte auf Zustimmung. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Ein uneinheitliches Erscheinungsbild gäbe es auch bei der Beschattung mit Sonnenschirmen. Außerdem seien Sonnenschirme nicht so effektiv wie eine Markise. Das Aufstellen von mehreren Sonnenschirmen sei dem Mieter auch nicht zuzumuten, da dies den ohnehin kleinen Balkon noch mehr verstelle.
Der Mieter muss die Kosten für das Anbringen der Markise übernehmen und den ursprünglichen Zustand bei seinem Auszug wiederherstellen.

Alternativ kann auch der Vermieter auf seine Kosten eine Markise anbringen und hierfür eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierung verlangen.