Die Mietpreisbremse für Mieterhöhungen kommt jetzt auch in Teilen von Brandenburg! In durch Rechtsverordnung festgelegten Gebieten darf die Miete dann bei Mieterhöhungen des Vermieters nur noch um 15% innerhalb von drei Jahren steigen.

Mal sehen welche Gemeinden in der Rechtsverordnung benannt werden. Der Antrag zum Erlass der Rechtsverordnung kam übrigens von der Landtagsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN. Unglaublich, dass die rot -rote Regierung nicht allein auf diese Idee gekommen ist. Immerhin besteht die Möglichkeit zum Erlass der Verordnung bereits seit Mai 2013. Andere Bundesländer hatten deutlich schneller reagiert und innerhalb von wenigen Wochen Gebiete benannt in denen die Miete innerhalb von 3 Jahren nur noch um 15% steigen darf.